Der Name des Kindergartens entstand aus der Liebe zu Kindern. Wenn wir Erwachsene wertschätzen, was Kinder uns durch ihre Liebe zeigen wollen, werden wir wissen, wie wichtig es ist, Kinder so zu lieben, wie sie sind, sie für alles zu respektieren, was sie uns zeigen wollen. Was bedeutet es, Kinder zu respektieren?
Es ist ganz einfach: Lassen wir sie uns zeigen, was sie wollen, lassen wir die Kinder mit uns reden, lassen wir sie sich in ihrem eigenen Stil entwickeln.
Jeder Mensch ist einzigartig, hat seinen eigenen Charakter und dieser muss respektiert werden.
Die Rechte von Kindern sind in Österreich im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer festgehalten. Gemäß Artikel 5 des „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ hat jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. In Österreich gibt es Grundrechte. Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind.
Seit 1989 ist Gewalt in der Erziehung in Österreich gesetzlich verboten.
Gewalt findet zumeist in der Familie statt. Wo sonst kann ein Kind noch Gewalt erleben?
Im Kindergarten, in der Schule, sogar auf der Straße.
Der größte Bereich ist Psychische Gewalt.
Jemanden einzuschüchtern, Erpressung, oder die Kontrolle zu übernehmen.
Soziale Gewalt: sozial zu isolieren, z.B. kein Kontakt mit Freunden…
Strukturelle Gewalt: z.B. „du machst das so wie ich will! “ – Es gibt jemandem der
kontrolliert, was du machst.
Körperliche Gewalt: –
Jede Art von blauen Flecken –
Unter Ernährung, Kinder ungepflegt, Kinder mit Karies
Vergiftungserscheinung
Sehstörungen
Sexuelle Gewalt: Sexuelle Gewalt bedeutet, dass eine Person ihre eigene Überlegenheit
oder die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit einer beziehungsweise
eines Jugendlichen benützt, um eigene sexuelle Bedürfnisse oder jene von anderen
Personen zu befriedigen.
Konzeption. Der Dialog über die Grenzen, die gegenseitige Wahrnehmung über den Umgang mit den Kindern und dessen Reflektion sind zentraler Kern.
Kinderschutzkonzept hingewiesen. Durch Unterschreiben des Arbeitsvertrags wird es bestätigt, dass das Kinderschutzkonzept gelesen und umgesetzt wird.
verantwortlich und wird dabei vom Kinderschutzbeauftragten unterstützt.
Kommunikation – die menschliche Verbindung – ist der Schlüssel zum persönlichen und beruflichen Erfolg (Paul J. Meyer)
Verhaltenskodex
Das Personal verpflichtet sich die Verhaltensregeln, die in der Risikoanalyse aufgeschrieben wurden, durch die Unterschrift des Kinderschutzkonzeptes, einzuhalten. In unserer Einrichtung sollen alle betreuten Kinder sicher sein. Deswegen herrscht bei uns der Grundsatz der „gewaltfreien Erziehung“.
Diese Informationen sind dem Kinderschutzkonzept des Kindergartens Kinderliebe entnommen und das Kopieren in ein anderes Dokument kann strafbar sein.