Kinderschutz

Der Name des Kindergartens entstand aus der Liebe zu Kindern. Wenn wir Erwachsene wertschätzen, was Kinder uns durch ihre Liebe zeigen wollen, werden wir wissen, wie wichtig es ist, Kinder so zu lieben, wie sie sind, sie für alles zu respektieren, was sie uns zeigen wollen. Was bedeutet es, Kinder zu respektieren?

Es ist ganz einfach: Lassen wir sie uns zeigen, was sie wollen, lassen wir die Kinder mit uns reden, lassen wir sie sich in ihrem eigenen Stil entwickeln.

Jeder Mensch ist einzigartig, hat seinen eigenen Charakter und dieser muss respektiert werden.

Was ist Kinderschutz?

Die Rechte von Kindern sind in Österreich im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer festgehalten. Gemäß Artikel 5 des „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ hat jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. In Österreich gibt es Grundrechte. Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind.

Gewalt gegenüber Kindern 

 

Seit 1989 ist Gewalt in der Erziehung in Österreich gesetzlich verboten.

Gewalt findet zumeist in der Familie statt. Wo sonst kann ein Kind noch Gewalt erleben? 

Im Kindergarten, in der Schule, sogar auf der Straße.

  • Gewalt hat mehreren Formen: Psychisch, körperlich, sexuell

Der größte Bereich ist Psychische Gewalt.

Jemanden einzuschüchtern, Erpressung, oder die Kontrolle zu übernehmen.

Soziale Gewalt: sozial zu isolieren, z.B. kein Kontakt mit Freunden…

Strukturelle Gewalt: z.B. „du machst das so wie ich will! “ – Es gibt jemandem der

kontrolliert, was du machst.

Körperliche Gewalt: –

Jede Art von blauen Flecken –

Unter Ernährung, Kinder ungepflegt, Kinder mit Karies

Vergiftungserscheinung 

Sehstörungen

Sexuelle Gewalt: Sexuelle Gewalt bedeutet, dass eine Person ihre eigene Überlegenheit

oder die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit einer beziehungsweise

eines Jugendlichen benützt, um eigene sexuelle Bedürfnisse oder jene von anderen

Personen zu befriedigen.

  • Risikoanalyse : jedes Jahr findet für jede Mitarbeiterin mindestens ein Fortbildung zur Thema Kinderschutz.
  • Präventionsmaßnahmen und Strategie :
  • Die Prävention beginnt schon bei der Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes.
  • Kinderschutzkonzept zu erarbeiten. Hierbei steht im Fokus die Teamarbeit an der

Konzeption. Der Dialog über die Grenzen, die gegenseitige Wahrnehmung über den Umgang mit den Kindern und dessen Reflektion sind zentraler Kern. 

  • Die pädagogische Leitung des Kindergartens steht in der Verantwortung, dass dieses gemeinschaftlich erarbeitet und umgesetzt wird.
  • Das Kinderschutzkonzept ist für alle Mitarbeiter*innen verbindlich. Bei Nichteinhaltung folgen sofortige Konsequenzen.
  • Außerdem wird es im Einstellungsgespräch und im Arbeitsvertrag auf das

Kinderschutzkonzept hingewiesen. Durch Unterschreiben des Arbeitsvertrags wird es bestätigt, dass das Kinderschutzkonzept gelesen und umgesetzt wird. 

  • Jede Person, die bei uns im Kindergarten arbeitet ist verpflichtet, die Selbstverpflichtungserklärung für pädagogische Fachkräfte zu unterschreiben.
  • Unser Kindergarten hat einen Kinderschutzbeauftragten, der sich einmal jährlich zu dem Thema: Kinderschutz fortbildet.
  • Die pädagogische Leitung ist für die Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes

verantwortlich und wird dabei vom Kinderschutzbeauftragten unterstützt.

Kommunikation – die menschliche Verbindung – ist der Schlüssel zum persönlichen und beruflichen Erfolg (Paul J. Meyer)

Verhaltenskodex

Das Personal verpflichtet sich die Verhaltensregeln, die in der Risikoanalyse aufgeschrieben wurden, durch die Unterschrift des Kinderschutzkonzeptes, einzuhalten.  In unserer Einrichtung sollen alle betreuten Kinder sicher sein. Deswegen herrscht bei uns der Grundsatz der „gewaltfreien Erziehung“. 

 

Diese Informationen sind dem Kinderschutzkonzept des Kindergartens Kinderliebe entnommen und das Kopieren in ein anderes Dokument kann strafbar sein.